Du hast mitten in der Stadt den perfekten Parkplatz gefunden, bist aber nicht 100% sicher, ob du ihn auch nutzen darfst? Dann wird es Zeit für eine Auffrischung in Sachen Parkverbot! 💡
Warum überhaupt auffrischen?
Jede Woche schicken uns die Behörden hunderte Strafzettel zu, was für uns einen zusätzlichen Bürokratieaufwand bedeutet und mit unnötigen Kosten für die Verursacher verbunden ist.
Hier findest du die wichtigsten Verkehrszeichen zum Halte- und Parkverbot:
Absolutes Halteverbot
💡Halten = Das Fahrzeug wird bis zu 3 Minuten angehalten und der Fahrer verlässt das Fahrzeug nicht.
💡Parken = Das Fahrzeug wird für mehr als 3 Minuten angehalten oder der Fahrer verlässt das Fahrzeug.
Eingeschränktes Halteverbot
💡Halten = Das Fahrzeug wird bis zu 3 Minuten angehalten und der Fahrer verlässt das Fahrzeug nicht.
💡Parken= Das Fahrzeug wird für mehr als 3 Minuten angehalten oder der Fahrer verlässt das Fahrzeug.
Wie lese ich die Pfeile auf den Schildern?
Der Pfeil befindet sich oben? Hier ist der Beginn des eingeschränkten Halteverbots.
💡Parken = Verboten 💡Halten = Erlaubt
Das ist die Mitte des Bereichs im eingeschränktem Halteverbot.
Der Pfeil befindet sich unten? Hier endet der Bereich mit eingeschränktem Halteverbot.
Halteverbot mit Zeitangabe
Das Zusatzschild zeigt an, auf welchen Zeitraum das eingeschränkte Halteverbot beschränkt ist.
💡Das Zusatzschild gilt also nur innerhalb dieses Zeitraums – in dem Beispiel zwischen 16 Uhr und 18 Uhr.
Durch das Zusatzschild 'werktags außer samstags' gilt das eingeschränkte Halteverbot an Werktagen von montags bis freitags.
💡Fällt in diesen Zeitraum ein gesetzlicher Feiertag, gilt das eingeschränkte Halteverbot nicht.
Halteverbotszonen
Beginn einer Zone mit eingeschränkten Halteverbots.
💡Parken = Verboten 💡Halten = Erlaubt
An dieser Stelle endet die Zone mit eingeschränktem Halteverbot.
Hinweis:
Du möchtest deine Miete beenden? Bitte achte darauf, dass dein MILES am Zielort noch 48 Stunden an Ort und Stelle stehen darf und in dieser Zeit kein temporäres Halte- oder Parkverbot beginnt.