Wenn du gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hast, sind die Kosten dafür von dir zu tragen.
Die Behörde lässt zunächst uns den Strafzettel zukommen. Wir identifizieren dich als Fahrer:in und leiten das an die Behörde weiter.
Anschließend schicken wir dir den Strafzettel per E-Mail und stellen dir eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung, die wir von deinem hinterlegten Zahlungsmittel abbuchen.
Den Strafzettel schickt dir die Bußgeldstelle per Post im Original zu. Dieser ist von dir direkt an die Behörde zu überweisen.
Hinweise:
Da wir von der Bearbeitungszeit der Bußgeldstellen abhängig sind, können sich Strafzettel auch auf Fahrten beziehen, die einige Monate zurückliegen.
Deine Einspruchsfrist gegenüber der Bußgeldstelle läuft erst, sobald dir der Strafzettel postalisch von der Bußgeldstelle zugestellt worden ist.
Achte bitte immer darauf, deine aktuelle Wohnadresse im Account zu hinterlegen. Sollte dich die Behörde postalisch nicht erreichen, entstehen Mahngebühren, die von dir zu tragen sind.